AGB:

 

§ 1 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt nach zwei kostenlosen Probestunden in schriftlicher Form durch den Unterrichtsvertrag und verlängert sich automatisch, sofern dieser nicht fristgerecht in Schriftform gekündigt wurde.

 

§ 2 Unterrichtsausfall

Unterrichtsstunden, die wegen Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden können, werden an einem vom Lehrer vorgegebenen Termin nachgeholt.
Versäumt ein/e Schüler/in den Unterricht, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde und keine Erstattung der Gebühren.

 

§ 3 Kündigung

Eine Kündigung ist vier Wochen zum Quartalsende in Schriftform möglich.

 

§ 4 Ferien

Ferien und Feiertage richten sich nach den geltenden Bestimmungen des Landes Hessen.

 

§ 5 Aufsicht

Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht nur während der vereinbarten Unterichtszeit.

Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.

 

§ 6 Gebührenerhöhung

Das Ballettforum behält sich vor, die Gebühren maximal einmal pro Jahr zu erhöhen.

 

§ 7 Bild- und Tonaufzeichnungen

Das Ballettforum ist berechtigt, Bild- und Tonaufzeichnungen im Unterricht und bei Veranstaltungen zu erstellen und diese für Werbezwecke in der Öffentlichkeit - in Presse und Medien - zu verwenden.

 

§ 8 Datenschutz (DSGVO)

Mit der Unterschrift des Unterrichtsvertrages erklärt sich der Erziehungsberechtigte einverstanden, dass der Name des Schülers im Programmheft der jährlichen Ballettaufführung abgedruckt und nur zu diesem Zweck darin veröffentlicht werden darf.

Ist der Erziehungsberechtigte NICHT damit einverstanden, muss dies der Leitung

der Ballettschule schriftlich mitgeteilt werden.

 

§ 9 Ballettschule

Die Ballettschule öffnet 20 vor Unterischtsbeginn. In den Räumen wird sich ruhig verhalten.

Für persönliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.